Burgruine

Burg, Stadt und Kirche Blankenberg bilden eine Einheit...

...deren Teile sich nacheinander im Laufe von etwa einhundert Jahren entwickelten. Die Befestigung erstreckt sich auf einem Felssporn, der sich am Übergang von Mittelsiegtal und Leuscheidbergland etwa 140 bis 170 m über dem Meeresspiegel vorschiebt und im Osten von einem engen, schluchtartigen Geländeeinschnitt, dem Pferdssiefen, im Norden vom Tal der Sieg und südlich vom Ahrenbachtal begrenzt wird. Ob eine vor- oder frühmittelalterliche Ringwallanlage vorhanden war, lässt sich weder durch archäologische noch archivalische Hinweise absichern. Die erste urkundliche Erwähnung des Siedlungsnamens Blankenberg bezieht sich auf ein Landgut, das mit großer Wahrscheinlichkeit vor den Mauern der Befestigungsanlage auf dem sogenannten Hof zu suchen ist. 1171 nämlich bestätigt Erzbischof Philipp von Heinsberg der Äbtissin Gepa und dem Konvent der Kirche der heiligen Jungfrauen zu Köln unter anderem den Kauf von unum mansum et dimidium cum curia et domo in blanckenberge. Der Hof umfasste eineinhalb Hufen mit einem Herrenhaus und Gutsgebäuden in einem Gebiet, das sich zur landwirtschaftlichen Nutzung, vor allen Dingen für den Weinbau eignete.

Zu dieser Zeit war die Burg wohl bereits vollendet, denn 1181 / 82 wird erstmals das castrum, quod Blanckenburg dicitur genannt, das die Grafen Heinrich II. (1171 – 1203) und Eberhard II. (1172 – 1205) von Sayn auf einem Allod der Abtei St. Michael in Siegburg erbauten. Der Konvent setzte sich gegen den Burgbau zur Wehr und verzichtete im sogenannten Neusser Vergleich gegen eine Entschädigung auf seine grundherrlichen Rechte. Ausdrücklich wurden die Burgbewohner (castrum inhabitantes) mit einbezogen.

Bereits zwischen 1183 und 1187 wallfahrteten einige Leute aus der Burg Blankenberg (de castro Blankenberg) zum Grab des heiligen Anno auf dem Michaelsberg. Mit dieser Einigung wurde die Entwicklung zur Landesburg und zum Mittelpunkt eines eigenen Hoheitsgebiets der Grafen von Sayn möglich. Der Siedlungsname Blankenberg ist wohl auf die Lage auf dem blanken, von Bewuchs freien Bergrücken abgeleitet.

Die Befestigung tritt deutlich in der Landschaft hervor. Sie verdankt ihre Entstehung nicht dem Zufall, sondern sie ist das Ergebnis des politischen Willens und der Macht ihrer Gründer, der Grafen von Sayn. Nach der Mitte des 12. Jahrhunderts gelang es, planerische Vollzüge wie den Bau einer Befestigungsanlage umzusetzen und diesen Vorgang für weitere politische Schritte zu öffnen.

Die Burg Blankenberg ist eine starke Verteidigungsanlage und ein Mittel der Herrschaft und der Darstellung dynastischer und landeshoheitlicher Macht. Sie war der Wohnsitz eines bedeutenden Geschlechts, das im mittelrheinisch-niederrheinischen Raum einigen Einfluss besaß.

Burgruine

Schon die Gründer scheinen dort gewohnt und die Befestigung für ihre Hofhaltung ausgebaut zu haben. Ihre Besitzungen und Rechte reichten weit über das Kerngebiet auf dem Westerwald zwischen Lahn und Sieg hinaus, gegen Norden bis an die Ruhr und nach Süden die Mosel aufwärts. Die Burg wurde zur Mitte eines Herrschaftsbereichs, in der die Fäden der Landesverwaltung zusammenliefen.

In der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts war sie der bevorzugte Aufenthaltsort des Grafen Heinrich III. von Sayn (1202 – 1246 / 47) und seiner Gemahlin Mechthild von Landsberg (1200 / 03 – 1285). An diesem Ort stellten sie viele Urkunden aus. Nach dem Vorbild des Landgrafen Hermann I. von Thüringen, der auf der Wartburg die bedeutendsten Dichter der Zeit beherbergte, entfaltete sich um das gräfliche Paar ein reges kulturelles Leben. Überliefert ist ein Spruch des Minnesängers Reinmar von Zweter, eines fahrenden Berufsdichters, in dem er überschwänglich die Freigiebigkeit des Grafen preist. Die Burg war ein Mittelpunkt des höfischen Lebens. Die Literatur wurde zum Werkzeug der Selbstdeutung und zu einem Merkmal von Herrschaft.

Der politische Anspruch, der sich an der Landesburg zeigte, verband sich mit den Menschen, die für Verwaltung und Dienstleistung notwendig waren. Nicht weniger bedurfte es eines wirtschaftlichen Aufkommens. Darum entstand in engster zeitlicher und räumlicher Verbindung mit der Burg vor der Schildmauer eine bürgerliche Siedlung, die in zwei Teile zerfällt. Der kleinere Bereich in der Gestalt eines Burgfleckens dürfte nach 1200 mit Graben, Turm und Mauern bewehrt worden sein. Wohl noch vor der Mitte des 13. Jahrhunderts wurde im südlich ansteigenden Gelände eine Erweiterung vorgenommen. Dieser zweite und größere Siedlungskern wurde ebenfalls sogleich befestigt.

Die Grafen von Sayn kamen damit dem Ziel näher, ein möglichst blühendes Gemeinwesen zu entwickeln, um an der Auseinandersetzung um die Vorherrschaft im Rheinland gegenüber anderen Mitbewerbern teilzuhaben. Die rechtliche Ausstattung ihrer Gründung gewann eine große Bedeutung. Aus diesem Grunde verliehen Graf Heinrich III. und seine Gemahlin Mechtild am 29. September 1245 den Einwohnern der beiden Siedlungen alsulch recht und vryheit. Mit dem Stadtrecht gewährten sie wesentliche Rechte und Freiheiten. Die Selbständigkeit des Gemeinwesens beruhte auf der Einrichtung eines eigenen Gerichts, das vom Richter oder Schultheißen und von Schöffen wahrgenommen wurde. Außerordentlich wichtig war die Befreiung von Lasten und Steuern, von Hauptrecht und Buteil, von Herbergsverpflichtungen, Diensten und Schoss sowie jeglichen Abgaben. Der wirtschaftlichen Stärkung diente der Jahrmarkt und der dienstägliche Wochenmarkt. Darüber hinaus wurden das freie Zuzugsrecht in die Stadt erlaubt, der gerichtliche Zweikampf, die Abhaltung des Landgerichts in der Stadt und die Forderung von Bürgern vor auswärtige Gerichte verboten. Die rechtliche und freiheitliche Ausstattung der Bürger war beträchtlich. Das Grafenpaar handelte aus eigenem hoheitlichem Anspruch und zum Wohle der ihm anvertrauten Menschen.

Der Geltungsbereich des Stadtrechts umfasste das befestigte Gebiet und das Umland außerhalb der Burg und der Mauern und Türme. Dieser Burgbann, der den Felssporn mit dem gegen Südosten ansteigenden Höhenrücken, der tiefen Tälern und den steigen Hängen im östlichen und südlichen Gelände einschloss und auf das rechte Ufer der Sieg nach Norden ausgriff, scheint aus den Kirchspielen Eigen und Uckerath herausgebrochen zu sein. Wahrscheinlich bleiben die Grenzen des Burgbanns seit der Erbauung der Burg ziemlich fest. Dem städtischen Rechtsbereit gehörten neben der Stadt Blankenberg, die Siedlungen Auel, Berg Hof und Stein an. Im 17. Jahrhundert wurden Attenberg und Sommer einbezogen. Es gelang der Stadt, ihren Rechtsbereich auf Kosten des Kirchspiels Uckerath zu erweitern.

Außer den Schultheißen und den Schöffen erwähnt die Stadterhebungsurkunde keine besondere Verwaltungsbehörde. 1363 traten erstmals Bürgermeister und Rat, das ist die Gruppe der Schöffen in Erscheinung. Sie besorgten die laufenden Geschäfte. Der Bürgermeister wurde jährlich von der Bürgerschaft gewählt. Er verwaltete das städtische Vermögen und beaufsichtigte die Stadtkasse sowie die Instandhaltung von Mauern, Toren, Wegen und Brunnen. Ein städtisches Siegel erwähnt die Stadterhebungsurkunde noch nicht.

Seit dem 14. Jahrhundert wurden jedoch ein großes Stadtsiegel und ein Schöffensiegel verwendet. Das Siegel zeigt über einem flachgewölbten Bogen einen fünftürmigen zinnenreichen Wehrbau mit Spitzbogenfenstern. Darunter befindet sich im ausgesparten Feld vor einem Sternengrund ein König mit Krone, Zepter und Reichapfel. Die Umschrift lautet: + SIGILLVM . CIVIUM. IN. BLANKENBERG. Das Siegel stammt mit Sicherheit aus der Zeit der Stadtrechtsverleihung. Es verdeutlicht durch seine Größe und den Inhalt des Siegelbildes den Anspruch und die Absichten der Stadtgründer auf öffentliche Wirkung. Das Münzrecht behielt sich der Stadtherr selbst vor. In der Stadterhebungsurkunde ist von einer Ermächtigung für die Bürger, Münzen zu prägen, keine Rede. Wohl trat die Stadt im 14. Jahrhundert als Prägeort hervor. Die Erben Heinrichs III. von Sayn und der Mechthild von Landsberg ließen Nachprägungen verschiedener Münzen mit ihrem Namen herstellen.

Mit der Verleihung der Stadtrechte kam die Entwicklung von Burg, ummauerter Siedlung und Burgbann nach etwa einhundert Jahren zu einem Abschluss. Die Stadt bildete einen eigenen Rechtsbereich, in dem der Grundherr seine Verfügungsgewalt über Menschen und Sachen aufgegeben hatte. Die Bürger schieden aus den hofesrechtlichen Bindungen aus und gestalteten in Zukunft ihr Gemeinwesen in eigener Verantwortung. Die bürgerliche Siedlung war zur Hauptstadteines Hoheitsgebietes geworden, das später Land Blankenberg genannt wurde.

Mit dem Tode des Grafen Heinrich III. von Sayn wurden 1246 Pläne des weiteren Ausbaus der Landesherrschaft zunichte. Da keine leiblichen Nachkommen vorhanden waren, fiel das Erbe auf seine beiden Schwestern. Nach 1247 überließ die Witwe Mechthild von Sayn den Söhnen ihrer Schwägerin Adelheid, dem Grafen Johann von Sponheim, den Herren Heinrich von Heinsberg, Simon von Sponheim und Eber- von Eberstein die Lehen ihres Mannes, darunter Burg und Stadt Blankenberg. Im selben Jahr erfolgte die Teilung unter den Brüdern. Simon von Sponheim, dem ein Anteil an Blankenberg zugefallen war, schloss 1248 mit seinem Bruder Heinrich einen Tauschvertrag. Dieser erhielt auch die andere Hälfte, so dass er nun ganz Blankenberg in Händen hatte. Nach den Erbauseinandersetzungen von 1248 verblieb ein Teil der ehemaligen Grafschaft Sayn, und zwar das Land Blankenberg in der Hand der Herren von Heinsberg und ihrer Erben.

1363 verpfändete Gottfried II., Graf von Loon und Chiny, Herr von Heinsberg, Blankenberg und Löwenburg, burch, stat, land, lude ind heirheit van Blanckenberg an Graf Wilhelm II. von Berg (1360 – 1399). Da das Pfand nicht eingelöst werden konnte, verblieb Blankenberg unter bergischer Herrschaft. Der neue Herr, der sich nach der Erhebung in den Herzogsstand Wilhelm Il., Herzog von Berg, Graf von Ravensberg und Herr zu Blankenberg nannte, gewann mit dem Ländchen den ganzen Unterlauf der Sieg. Trotz mancher Verwicklungen blieben Burg, Stadt und Land Blankenberg ein Bestandteil des Herzogtums Berg. Das Land Blankenberg, später als Amt bezeichnet, umfasste die Kirchspiele Eigen, Eitorf, Geistingen, Herchen, Honrath, Lohmar, Menden, Neunkirchen, Ruppichteroth, Stieldorf, Uckerath, Winterscheid und die Stadt Blankenberg. 1549 wurden die Kirchspiele Dattenfeld und Much dem Amt Windeck angegliedert. Die Dienststellen des Amtes arbeiteten auf der Burg.